KAFFEEMANUFAKTUR

Eli Caffe

Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sevendays GmbH und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.  

§ 2 Vertragsschluss

Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen. Sie können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie können eine verbindliche Bestellung auch telefonisch abgeben. Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird gleichzeitig auch die Annahme des Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen. Bei einer telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran gebunden.   

§ 3 Kundeninformation: Korrekturhinweis

Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen. Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten. Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett beenden.  

§ 4 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.  

§ 5 Gesetzliche Mängelhaftungsrechte

Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.  

§ 6 Kaufmännischer Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, wenn Sie Kaufmann sind.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.“
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.