Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Kundeninformationen
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Sevendays GmbH und den Verbrauchern und Unternehmern, die über unseren Shop Waren
kaufen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu kaufen. Sie
können ein oder mehrere Produkte in den Warenkorb legen. Im Laufe des Bestellprozesses
geben Sie Ihre Daten und Wünsche bzgl. Liefermodalitäten etc. ein. Erst mit dem Anklicken des
Bestellbuttons geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags ab. Sie
können eine verbindliche Bestellung auch telefonisch abgeben.
Mit der unverzüglich per E-Mail versandten Zugangsbestätigung wird gleichzeitig auch die
Annahme des Angebots erklärt und der Kaufvertrag damit abgeschlossen. Bei einer
telefonischen Bestellung kommt der Kaufvertrag zustande, wenn wir Ihr Angebot sofort
annehmen. Wird das Angebot nicht sofort angenommen, dann sind Sie auch nicht mehr daran
gebunden.
§ 3 Kundeninformation: Korrekturhinweis
Sie können Ihre Eingaben vor Abgabe der Bestellung jederzeit mit der Löschtaste berichtigen.
Wir informieren Sie auf dem Weg durch den Bestellprozess über weitere Korrekturmöglichkeiten.
Den Bestellprozess können Sie auch jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters komplett
beenden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 5 Gesetzliche Mängelhaftungsrechte
Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.
§ 6 Kaufmännischer Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz,
wenn Sie Kaufmann sind.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt.“
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und
durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen,
die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.